Was ist eine freiberufliche Pflegekraft?
Freiberufliche Pflegekräfte haben kein Angestelltenverhältnis mit einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung, sondern arbeiten auf Honorarbasis für verschiedene Auftraggeber. Freiberufler planen selbstständig, wann und wo sie arbeiten. Denn ein Dienstleistungsvertrag mit dem jeweiligen Auftraggeber regelt den Aufgabenumfang, die Einsatztermine, die damit verbundene Arbeitszeit und natürlich die Honorarsätze.
Was muss die freiberufliche Pflegekraft beachten?
Die freiberufliche Pflegekraft arbeitet als selbstständige/r Einzelunternehmer und muss beim Finanzamt, Gesundheitsamt und der Berufsgenossenschaft gemeldet sein. Für ihre Steuerzahlungen, die Sozialversicherungsbeiträge ist der Freiberufler damit selbst verantwortlich. Außerdem sollte zum Beispiel eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Ist eine komplizierte Buchführung notwendig?
Freiberufler müssen nur eine Einnahme-Ausgaben-Rechnung führen, sind also nicht zur Buchführung verpflichtet. Allerdings müssen alle Belege aufbewahrt werden, um die Ausgaben und Einnahmen nachweisen zu können. Es können alle Ausgaben steuerlich abgesetzt werden, die mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen, zum Beispiel Kosten rund um das Auto. Heilberufe wie auch Ärzte gehören zum sogenannten Katalogberuf des Einkommenssteuergesetzes. Sie unterliegen nicht der Gewerbeordnung, weshalb auch keine Gewerbesteuer bezahlt werden muss.
Was ist eine Scheinselbstständigkeit?
Es ist wichtig nicht nur einen Auftraggeber zu haben, weil sonst der Verdacht der Scheinselbstständigkeit entstehen könnte. Scheinselbstständigkeit liegt dann vor, wenn jemand zwar einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen hat, und damit vorgibt, eine selbstständige Tätigkeit auszuführen, stattdessen aber doch nichtselbstständige Arbeit leistet. In dem Fall müssten Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben abgeführt werden und zwar auch vom Auftraggeber, der ja nur Arbeitgeber ist. Freiberufler gelten dann als selbstständig, wenn sie weniger als 80 Prozent mit nur einem Auftraggeber abwickeln. Auch Aufwendungen für Werbung und Akquise neuer Aufträge und eigenes Geschäftspapier sind notwendig. Ganz wichtig: Ein Freiberufler darf zuvor nicht bei seinem Auftraggeber fest angestellt sein.
Sind freiberufliche Pflegekräfte teurer als Festangestellte?
Im Gegensatz zu Festangestellten fallen für den Auftraggeber keine Kosten für Sozialversicherung, Urlaub und Krankheit oder auch für die Fortbildung an. Der zu vereinbarende Stundensatz für eine freiberufliche Pflegekraft ist in der Regel günstiger als das sonst anfallende Arbeitgeber-Brutto für einen festangestellten Mitarbeiter. Hinzu kommt die nur für den jeweiligen Bedarf auszuhandelnde Einsatzzeit. Im Dienstleistungsvertrag werden Arbeitsumfang und Honorar einschließlich eventuell zu zahlender Zuschläge wie Nacht- oder Feiertagsdienst fest vereinbart. Von daher sind Kosten für das Unternehmen jederzeit kontrollierbar, die Kostengestaltung ist damit sehr transparent.
Ist eine freiberufliche Pflegefachkraft auf dem neuesten Ausbildungsstand?
Durch ihre wechselnden Aufgaben haben sie in der Regel einen breiteren Erfahrungsschatz als Festangestellte, die oft jahrelang in einer Einrichtung die auch immer gleichen Aufgaben erledigen. Um neue Auftraggeber gewinnen zu können, sind Freiberufler zudem darauf angewiesen sich mit neuen berufsnahen Entwicklungen zu beschäftigen und sich fortzubilden. Durch die wechselnden Einsatzorte lernen sie zudem verschiedene technische Hilfsmittel und Pflegemethoden kennen, was ihre Berufserfahrung verbreitert.
Ist eine freiberufliche Pflegekraft genauso motiviert wie ein angestellter Mitarbeiter?
Freiberufliche Pflegekräfte entscheiden sich bewusst gegen eine Festanstellung. Die Gründe sind vielfältig: Freie Gestaltung der Arbeitszeit und des Einsatzortes aus zum Beispiel privaten Gründen, großes Interesse an immer neuen Tätigkeiten und die Bereitschaft, sich auf neue Situationen und Menschen einstellen zu wollen. Häufig haben sie eine lange Berufserfahrung und sind daher sicher im Umgang mit einer Vielzahl von Pflegemodellen und Patienten-Typen. Sie machen diese Arbeit nicht aus einer Not heraus, sondern weil sie diesen Beruf als besondere Berufung empfinden. Da ein Freiberufler außerdem stets und ständig seine Kunden von der Qualität und Verlässlichkeit seiner Arbeit überzeugen muss, wird man von großer Einsatzbereitschaft und Motivation ausgehen können.
Geht ein Auftraggeber Risiken ein, wenn er freiberufliche Pflegekräfte beauftragt?
Die Pflichten eines Mitarbeiters sind in einem Dienstleistungsvertrag zu regeln. Ein Auftraggeber kann also den Vertrag sehr kurzfristig (innerhalb von Tagen oder sogar Stunden) beenden. Eine freiberufliche Pflegekraft ist umfassend versichert (nicht nur für Unfall oder Krankheit, sondern speziell durch eine Betriebs- bzw. Berufs-Haftpflicht-Versicherung). Eine Einrichtung trägt daher durch Personalmangel mit fest angestellten Pflegekräften oder daraus resultierenden Pflegefehlern meist ein deutlich realeres Risiko.
Welche weiteren Vorteile hat der Auftraggeber?
Durch die Gestaltung der Dienstleistungsverträge mit freiberuflichen Pflegefachkräften entsteht eine Entlastung im Personalkostenbereich bei gleichzeitiger Einsatzflexibilität. So sind Arbeitszeiten bis zu über zehn Stunden am Tag möglich, Diskussionen über Schicht- und Wochenenddienst entfallen. Für Freiberufler gilt kein Arbeitsschutzgesetz.
Gibt es Probleme zwischen freiberuflichen Fachkräften und festangestelltem Personal?
Freiberufliche Pflegekräfte sind geschätzt wegen ihrer in der Regel großen Erfahrung, der Fähigkeit, sich neuen Situationen zu stellen und wegen ihrer damit verbundenen Flexibilität im Denken und Handeln. Angestellte sehen in den Freiberuflern in der Regel einen sinnvollen Ersatz zur Entlastung ihrer eigenen Tätigkeit ohne dass es zu einem Konkurrenzdenken kommt.