Eine freiberufliche Pflegekraft bietet Ihnen Unterstützung bei …
- Personalengpässen
- erhöhtem Arbeitsaufkommen
- Krankheitsausfällen
- Überstundenabbau
- Urlaubszeiten
- Schwangerschaftsvertretung
- Entlastung des Stammpersonals
Sind freiberufliche Pflegekräfte teurer als Festangestellte?
Im Gegensatz zu Festangestellten fallen für den Auftraggeber bei der Buchung einer freiberuflichen Pflegekraft keine Kosten für Sozialversicherung, Urlaub oder im Krankheitsfall. Auch fallen keine Kosten für Fortbildungen an, da ich als freiberufliche Pflegekraft selbst für meine Fort.- Weiterbildungen sorge.
Der zu vereinbarende Stundensatz für eine freiberufliche Pflegekraft ist in der Regel günstiger als das sonst anfallende Arbeitgeber-Brutto für einen festangestellten Mitarbeiter. Hinzu kommt die nur für den jeweiligen Bedarf auszuhandelnde Einsatzzeit. Im Dienstleistungsvertrag werden Arbeitsumfang und Honorar einschließlich eventuell zu zahlender Zuschläge wie Nacht- oder Feiertagsdienst fest vereinbart. Von daher sind Kosten für das Unternehmen jederzeit kontrollierbar, die Kostengestaltung ist damit sehr transparent.
Welche weiteren Vorteile hat der Auftraggeber?
Durch die Gestaltung der Dienstleistungsverträge mit freiberuflichen Pflegefachkräften entsteht eine Entlastung im Personalkostenbereich bei gleichzeitiger Einsatzflexibilität. So sind Arbeitszeiten bis zu über zehn Stunden am Tag möglich, Diskussionen über Schicht- und Wochenenddienst entfallen. Für Freiberufler gilt kein Arbeitsschutzgesetz.